VI-U (Kart) 4/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VI-U (Kart) 4/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VI-U (Kart) 4/11
VI-U (Kart) 4/11Obergericht06.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 4/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-06
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 4/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0706.VI.U.KART4.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. September 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Berücksichtigung des Urteils des 2. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2007, VI-2 U (Kart) 12/05, soweit hierdurch die Klage bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist – abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1.473.635,97 €; davon entfällt auf den Zahlungsanspruch ein Teilbetrag von 1.463.135,97 € und auf den Zinsan-spruch auf den Gerichtskostenvorschuss ein Betrag von 10.500,00 €.
Die Beschwer der Parteien übersteigt jeweils 20.000 €.
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