Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-06, VI-U (Kart) 3/11

VI-U (Kart) 3/11Obergericht06.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-06

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0706.VI.U.KART3.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 18. Juli 2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin … € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus … € seit dem 17. Januar 2005 sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus … € für die Zeit vom 17. Januar 2005 bis zum 2. März 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis 5.050.000,- € festge-setzt; davon entfällt auf den Zahlungsanspruch ein Teilbetrag in Höhe von 4.184.388,- €, auf den Zinsanspruch auf den Gerichtskostenvorschuss ein Betrag von 19.000,- € und auf den Feststellungsantrag ein Betrag von 840.000,- € (40.000 € x 12 Monate x 3,5 Jahre x 50 %). Die Beschwer der Parteien übersteigt jeweils 20.000 €.

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