I-17 U 108/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-01, I-17 U 108/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-01, I-17 U 108/10
I-17 U 108/10Obergericht01.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 108/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-01
Aktenzeichen: I-17 U 108/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0701.I17U108.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten zu 2 gegen das am 24.2.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
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Die Klägerin ist der Anschlussberufung verlustig.
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Die Beklagte zu 2 hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 2 darf eine Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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