I-12 U 156/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-30, I-12 U 156/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-30, I-12 U 156/10
I-12 U 156/10Obergericht30.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 156/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: I-12 U 156/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0630.I12U156.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. August 2010 ver-kündete Urteil der 8. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 807,80 an den Kläger zu zahlen. Im Umfang der Abänderung wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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