I-10 U 161/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-30, I-10 U 161/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-30, I-10 U 161/10
I-10 U 161/10Obergericht30.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 161/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-30
Aktenzeichen: I-10 U 161/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0630.I10U161.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wird auf die Berufung des Be-klagten das am 16.11.2010 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, das Grundstück Gemarkung R., Flur 26, Flurstück 667 (Gelände Ostbahnhof) herauszugeben. Die weitergehende Klage wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
EUR 10.000,-.
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