I-21 U 129/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-21, I-21 U 129/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-21, I-21 U 129/10
I-21 U 129/10Obergericht21.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 129/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-21
Aktenzeichen: I-21 U 129/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0621.I21U129.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 22.07.2010, Az.: 4 O 387/09, wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstre-ckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.