VII-Verg 55/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-08, VII-Verg 55/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-08, VII-Verg 55/10
VII-Verg 55/10Obergericht08.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 55/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-08
Aktenzeichen: VII-Verg 55/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0608.VII.VERG55.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 25. November 2010 (VK 19/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.130.000 € festge-setzt.
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