VII-Verg 11/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-08, VII-Verg 11/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-08, VII-Verg 11/11
VII-Verg 11/11Obergericht08.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 11/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-08
Aktenzeichen: VII-Verg 11/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0608.VII.VERG11.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 1. Verga-bekammer des Bundes vom 20. Januar 2011 (VK 1-142/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 67.000 € festgesetzt.
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