I-10 W 27/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-31, I-10 W 27/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-31, I-10 W 27/11
I-10 W 27/11Obergericht31.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 27/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-31
Aktenzeichen: I-10 W 27/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0531.I10W27.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 12. Zivil-kammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – vom 18.01.2011 ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung des Antragstellers wird der Beschluss des Landge-richts Duisburg – Rechtspflegerin – vom 14.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die dem Rechtsanwalt Dr. M. M. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 861,32 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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