I-3 Wx 19/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-24, I-3 Wx 19/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-24, I-3 Wx 19/11
I-3 Wx 19/11Obergericht24.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 19/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-24
Aktenzeichen: I-3 Wx 19/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0524.I3WX19.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Beteiligten zu 1) wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Der Beteiligte zu 2) wird angewiesen, die Anmeldung der Eheschließung zwischen der Beteiligten zu 1) und ihrem pakistanischen Verlobten nicht mit der Begründung abzulehnen, dass die Identität der Beteiligten zu 1) nicht geklärt sei.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,00 €
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