Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-24, I-3 Wx 19/11

I-3 Wx 19/11Obergericht24.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 19/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-24

Aktenzeichen: I-3 Wx 19/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0524.I3WX19.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Beteiligten zu 1) wird wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Der Beteiligte zu 2) wird angewiesen, die Anmeldung der Eheschließung zwischen der Beteiligten zu 1) und ihrem pakistanischen Verlobten nicht mit der Begründung abzulehnen, dass die Identität der Beteiligten zu 1) nicht geklärt sei.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.000,00 €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.