I-23 U 106/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-17, I-23 U 106/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-17, I-23 U 106/10
I-23 U 106/10Obergericht17.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 106/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-17
Aktenzeichen: I-23 U 106/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0517.I23U106.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.5.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.650 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.4.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche über 5.650 € hinausgehenden Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstanden sind oder noch entstehen werden, dass in der der Klägerin gehörenden Doppelhaushälfte mit Garage,
A d S, R, die Decke durch die Firma S und P GmbH, T, M nicht fach-gerecht verputzt worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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