Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-17, I-20 U 3/09

I-20 U 3/09Obergericht17.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 3/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-17

Aktenzeichen: I-20 U 3/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0517.I20U3.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungsausspruch erledigt ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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