22 U 186/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-13, 22 U 186/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-13, 22 U 186/10
22 U 186/10Obergericht13.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 186/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-13
Aktenzeichen: 22 U 186/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0513.22U186.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Oktober 2010 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, die der Streithelfer zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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