Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-12, I-2 U 129/10

I-2 U 129/10Obergericht12.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 129/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-12

Aktenzeichen: I-2 U 129/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0512.I2U129.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Restitutionsklagen werden als unzulässig verworfen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert wird auf 1.400.000,-- € festgesetzt.

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