Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-10, I-20 U 157/10

I-20 U 157/10Obergericht10.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 157/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: I-20 U 157/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0510.I20U157.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. September 2010 wird zurück-gewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstre-ckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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