I-1 U 149/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-10, I-1 U 149/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-10, I-1 U 149/10
I-1 U 149/10Obergericht10.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 149/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: I-1 U 149/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0510.I1U149.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1 Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das am 25.06.2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 5.305,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2009 sowie weitere 325,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten gesamt-schuldnerisch zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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