Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, VII-Verg 45/11

VII-Verg 45/11Obergericht09.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 45/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-09

Aktenzeichen: VII-Verg 45/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0509.VII.VERG45.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, das durch die Übermittlung ihres Nachprüfungsantrages (VK 3-50/11 Bundeskartellamt) eingetretene Verbot des Zuschlags wieder herzustellen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen trägt die Antragstellerin.

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