VII-Verg 40/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, VII-Verg 40/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, VII-Verg 40/11
VII-Verg 40/11Obergericht09.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 40/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-05-09
Aktenzeichen: VII-Verg 40/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0509.VII.VERG40.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, das durch die Übermittlung ihres Nachprüfungs-antrages (VK 3-38/11 Bundeskartellamt) eingetretene Verbot des Zuschlags wieder herzustellen, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht einschließlich der not-wendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen trägt die Antragstellerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.