I-9 U 164/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, I-9 U 164/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-09, I-9 U 164/10
I-9 U 164/10Obergericht09.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 164/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-09
Aktenzeichen: I-9 U 164/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0509.I9U164.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 20.05.2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.417,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.335,41 € seit dem 29.07.2009 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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