Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-05, I-10 U 51/11 + I-10 W 42/11

I-10 U 51/11 + I-10 W 42/11Obergericht05.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 51/11 + I-10 W 42/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-05

Aktenzeichen: I-10 U 51/11 + I-10 W 42/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0505.I10U51.11I10W42.1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts vom "8.2.2011" aufgehoben. Der Beklagten wird ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. in M. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ratenfreie Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit erster Instanz bewilligt.

II.

Der Antrag der Beklagten auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung der Berufung wird zurückgewiesen.

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