Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-05-02, VII-Verg 31/11

VII-Verg 31/11Obergericht02.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 31/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-02

Aktenzeichen: VII-Verg 31/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0502.VII.VERG31.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 02. März 2011 (VK 24/08) aufgehoben.

Der an die Vergabekammer gerichtete Kostenfestsetzungsantrag der Antrags-gegnerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.370,88 € festgesetzt.

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