I-24 W 29/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-26, I-24 W 29/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-26, I-24 W 29/11
I-24 W 29/11Obergericht26.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 29/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-26
Aktenzeichen: I-24 W 29/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0426.I24W29.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Rechtspflegerin - vom 23. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Beschwerdewert: 2.635,00 EUR
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