I-20 U 153/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-21, I-20 U 153/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-21, I-20 U 153/10
I-20 U 153/10Obergericht21.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 153/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-21
Aktenzeichen: I-20 U 153/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0421.I20U153.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. September 2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird dieses Urteil teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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