Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-21, I-20 U 153/10

I-20 U 153/10Obergericht21.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 153/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-21

Aktenzeichen: I-20 U 153/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0421.I20U153.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. September 2010 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird dieses Urteil teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll­streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre­ckenden Betrages leisten.

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