I-15 U 93/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-20, I-15 U 93/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-20, I-15 U 93/09
I-15 U 93/09Obergericht20.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 93/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-20
Aktenzeichen: I-15 U 93/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0420.I15U93.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.01.2009 verkündete Urteil des Einzel-richters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen, soweit sie gegen die Abweisung der gegen den Beklagten zu 1) erhobenen Klage gerichtet ist.
Die durch das Berufungsverfahren veranlassten außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt die Klägerin. Die weitere Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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