I-2 U 144/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-14, I-2 U 144/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-14, I-2 U 144/09
I-2 U 144/09Obergericht14.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 144/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: I-2 U 144/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0414.I2U144.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Kläger gegen das am 03.11.2009 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 300.000,- €
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