VII-Verg 58/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VII-Verg 58/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-13, VII-Verg 58/10
VII-Verg 58/10Obergericht13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 58/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: VII-Verg 58/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0413.VII.VERG58.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf (VK - 29/2010) vom 3. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 40.000 € festgesetzt.
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