I-6 U 134/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-07, I-6 U 134/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-07, I-6 U 134/10
I-6 U 134/10Obergericht07.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 134/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-07
Aktenzeichen: I-6 U 134/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0407.I6U134.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 04. Mai 2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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