III-5 Ws 26/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-01, III-5 Ws 26/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-04-01, III-5 Ws 26/11
III-5 Ws 26/11Obergericht01.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-5 Ws 26/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-01
Aktenzeichen: III-5 Ws 26/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0401.III5WS26.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Verteidigers des Verurteilten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. Februar 2010 wird die dem Verteidiger aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung
auf weitere 238 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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