VII-Verg 63/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-23, VII-Verg 63/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-23, VII-Verg 63/10
VII-Verg 63/10Obergericht23.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 63/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-23
Aktenzeichen: VII-Verg 63/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0323.VII.VERG63.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 13. Dezember 2010 (VK 23/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf bis zu 2.500 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.