I-10 W 171/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-10 W 171/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-10 W 171/10
I-10 W 171/10Obergericht22.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 171/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-22
Aktenzeichen: I-10 W 171/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0322.I10W171.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 25.11.2010 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin - vom 23.11.2010 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die als Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 15.09.2010 in Verbindung mit der Kostenrechnung vom 16.09.2010 (Bl. I, Ib GA) auszulegende Eingabe des Kostenschuldners vom 23./24.09.2010 (Bl. 149f, 153f GA) wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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