Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-22, I-10 W 171/10

I-10 W 171/10Obergericht22.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 171/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-22

Aktenzeichen: I-10 W 171/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0322.I10W171.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 25.11.2010 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin - vom 23.11.2010 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die als Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 15.09.2010 in Verbindung mit der Kostenrechnung vom 16.09.2010 (Bl. I, Ib GA) auszulegende Eingabe des Kostenschuldners vom 23./24.09.2010 (Bl. 149f, 153f GA) wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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