Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-21, I-20 W 146/10

I-20 W 146/10Obergericht21.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 146/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-21

Aktenzeichen: I-20 W 146/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0321.I20W146.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2010 abgeändert und der Antrag der Gläubigerin vom 13. April 2010 auf Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Schuldnerin zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Gläubigerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 5.000,00 €.

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