Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-17, VII-Verg 56/10

VII-Verg 56/10Obergericht17.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 56/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: VII-Verg 56/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0317.VII.VERG56.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln (VK VOB 23/10) vom 24. November 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie der außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 80.000 € festgesetzt.

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