I-18 U 111/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-16, I-18 U 111/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-16, I-18 U 111/10
I-18 U 111/10Obergericht16.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 111/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-16
Aktenzeichen: I-18 U 111/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0316.I18U111.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Mai 2010
verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts
Düsseldorf (2b O 279/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.