Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-16, I-18 U 111/10

I-18 U 111/10Obergericht16.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 111/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-16

Aktenzeichen: I-18 U 111/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0316.I18U111.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Mai 2010

verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf (2b O 279/08) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

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