I-24 U 95/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-24 U 95/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-15, I-24 U 95/10
I-24 U 95/10Obergericht15.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 95/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-15
Aktenzeichen: I-24 U 95/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0315.I24U95.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1. Juni 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve - Einzelrichter - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.611,21 EUR nebst Zin-sen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 4.248,85 EUR ab dem 5. Mai 2009, dem 6. Juni 2009, dem 2. Juli 2009, dem 4. August 2009, dem 2. September 2009 und dem 2. Oktober 2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 1.093,00 EUR zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelas-sen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite jeweils vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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