Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-11, I-15 W 14/11

I-15 W 14/11Obergericht11.03.2011

Regest

Es kann an einem Verfügungsgrund fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahr hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung durch den Antragsgegner in einem Internetbewertungssystem erwidert hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 W 14/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-11

Aktenzeichen: I-15 W 14/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0311.I15W14.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: § 935 ZPO; §§ 1004, 823 BGB

Leitsätze

Es kann an einem Verfügungsgrund fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahr hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung durch den Antragsgegner in einem Internetbewertungssystem erwidert hat.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2011 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 09. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

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