I-10 U 72/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-10, I-10 U 72/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-10, I-10 U 72/10
I-10 U 72/10Obergericht10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 72/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: I-10 U 72/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0310.I10U72.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Mai 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.111.70 € nebst 5 % Zin-sen über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits – mit Ausnahme der durch die Beweisaufnahme entstandenen Kosten, die der Beklagten zur Last fallen - tragen die Klägerin zu 35 %, die Beklagte zu 65 %.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 23 %, die Beklagte zu 77 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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