Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-09, VII-Verg 52/10

VII-Verg 52/10Obergericht09.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 52/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-09

Aktenzeichen: VII-Verg 52/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0309.VII.VERG52.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 9. November 2010 (VK 3 -108/10) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin angewiesen wird, bei fortbestehender Vergabeabsicht die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin trägt die Antragsgegnerin.

Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: bis 45.000 Euro

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