VI-U (Kart) 3/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-04, VI-U (Kart) 3/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-04, VI-U (Kart) 3/10
VI-U (Kart) 3/10Obergericht04.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-04
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0304.VI.U.KART3.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 24.04.2008 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Wert des Berufungsverfahrens:
76.609,44 € (71.131,18 € + 5.478,26 €).
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