I-10 W 163/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-01, I-10 W 163/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-03-01, I-10 W 163/10
I-10 W 163/10Obergericht01.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 163/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-01
Aktenzeichen: I-10 W 163/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0301.I10W163.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin – vom 09.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.11.2009 sind von dem Kläger EUR 2344,- nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.12.2009 an die Beklagte zu erstatten.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kläge-rin.
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