IV-4 RBs 33/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-28, IV-4 RBs 33/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-28, IV-4 RBs 33/11
IV-4 RBs 33/11Obergericht28.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-4 RBs 33/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-28
Aktenzeichen: IV-4 RBs 33/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0228.IV4RBS33.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4.Strafsenat
Tenor
s. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Rechtsmittel
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