II-7 UF 99/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-27, II-7 UF 99/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-27, II-7 UF 99/10
II-7 UF 99/10Obergericht27.02.2011
Regest
Soweit das unterhaltspflichtige Kind Kosten für die Besuchsfahrten zum im Heim lebenden Elternteil aufwendet, findet kein Anspruchsübergang gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII statt (§ 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-7 UF 99/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-27
Aktenzeichen: II-7 UF 99/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0227.II7UF99.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Normen: § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII
Leitsätze
Soweit das unterhaltspflichtige Kind Kosten für die Besuchsfahrten zum im Heim lebenden Elternteil aufwendet, findet kein Anspruchsübergang gemäß § 94 Abs. 1 S. 1 SGB XII statt (§ 94 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB XII).
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 21.05.2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszuges.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheits-leistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.
Die Sicherheit darf auch durch eine selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft geleistet werden.
Die Revision wird zugelassen.
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