I-10 U 39/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-24, I-10 U 39/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-24, I-10 U 39/09
I-10 U 39/09Obergericht24.02.2011
Regest
BGB §§ 535, 670, 677, 683, 812 BGB KrO NW § 43 Die landesrechtlichen Vertretungsvorschriften schützten die Gemeinden und Krei-se nicht vor einer Haftung Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 39/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-24
Aktenzeichen: I-10 U 39/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0224.I10U39.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Leitsätze
BGB §§ 535, 670, 677, 683, 812 BGB
KrO NW § 43
Die landesrechtlichen Vertretungsvorschriften schützten die Gemeinden und Krei-se nicht vor einer Haftung Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. März 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Einzelrichter) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung einschließlich derer des Streithelfers trägt der Be-klagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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