Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-02-24, I-10 U 39/09

I-10 U 39/09Obergericht24.02.2011

Regest

BGB §§ 535, 670, 677, 683, 812 BGB KrO NW § 43 Die landesrechtlichen Vertretungsvorschriften schützten die Gemeinden und Krei-se nicht vor einer Haftung Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 39/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-24

Aktenzeichen: I-10 U 39/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0224.I10U39.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 535, 670, 677, 683, 812 BGB

KrO NW § 43

Die landesrechtlichen Vertretungsvorschriften schützten die Gemeinden und Krei-se nicht vor einer Haftung Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. März 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Einzelrichter) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung einschließlich derer des Streithelfers trägt der Be-klagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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