I-4 U 101/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-23, I-4 U 101/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2010-12-23, I-4 U 101/10
I-4 U 101/10Obergericht23.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 101/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-23
Aktenzeichen: I-4 U 101/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2010:1223.I4U101.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15. Juni 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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