I-24 U 85/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-14, I-24 U 85/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-12-14, I-24 U 85/09
I-24 U 85/09Obergericht14.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 85/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-14
Aktenzeichen: I-24 U 85/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1214.I24U85.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung der Berufung gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2009 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.
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Der für den 9. Februar 2010 geplante Termin findet nicht statt.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Berufungsrücknahme vor Erlass einer Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich privilegiert ist.
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