Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-25, VI-3 Kart 63/08 (V)

VI-3 Kart 63/08 (V)Obergericht25.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 63/08 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-25

Aktenzeichen: VI-3 Kart 63/08 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1125.VI3KART63.08V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 20.10.2008 - BK 4-07/111 - wird zurückgewiesen.

Die Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der gegnerischen Bundesnetzagentur zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre Auslagen selbst.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf . . . € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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