Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-24, I-20 U 6/09

I-20 U 6/09Obergericht24.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 6/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-24

Aktenzeichen: I-20 U 6/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1124.I20U6.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Oktober 2008 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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