I-3 Wx 231/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-23, I-3 Wx 231/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-23, I-3 Wx 231/09
I-3 Wx 231/09Obergericht23.11.2009
Regest
GBO §§ 19, 20 Zum Erfordernis einer ausdrücklichen Bewilligungserklärung nach § 19 GBO bei einschränkungslos erklärter Einigung über den Eigentumswechsel (Meinungsstand). OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2009 – I-3 Wx 231/09
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 231/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 231/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1123.I3WX231.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Leitsätze
GBO §§ 19, 20
Zum Erfordernis einer ausdrücklichen Bewilligungserklärung nach § 19 GBO bei einschränkungslos erklärter Einigung über den Eigentumswechsel (Meinungsstand).
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. November 2009 – I-3 Wx 231/09
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Rechtspflegerin – vom 18. Juni 2009 wird aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Vollzug des Eintragungsantrages nicht mit den im aufgehobenen Beschluss angestellten Erwägungen abzulehnen.
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