II-5 UF 255/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-20, II-5 UF 255/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-20, II-5 UF 255/08
II-5 UF 255/08Obergericht20.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-5 UF 255/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-20
Aktenzeichen: II-5 UF 255/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1120.II5UF255.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Familiensenat
Tenor
Die Gegenvorstellung des Beklagten vom 25. September 2009 gegen die Verwerfung seines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig durch Beschluss vom 11. September 2009 wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Beklagten, ihm wegen Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten gegen das am 2. Oktober 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Mönchengladbach-Rheydt (24 F 249/06) wird gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.