Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-17, I-15 U 67/08

I-15 U 67/08Obergericht17.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 67/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-17

Aktenzeichen: I-15 U 67/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1117.I15U67.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13.03.2008 unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im Übrigen teilweise dahingehend abgeändert, dass der Klageantrag auf Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 775,64 € nebst Zinsen seit dem 28.09.2007 abgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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