VII-Verg 23/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-11, VII-Verg 23/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-11-11, VII-Verg 23/09
VII-Verg 23/09Obergericht11.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-11
Aktenzeichen: VII-Verg 23/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:1111.VII.VERG23.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen durch Unterlassen einer fristgemäßen Entscheidung durch die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg (VK 04/08) fingierte Zurückweisung seines Nachprüfungsantrages wird – unter Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens (einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin) trägt der Antragsteller.
Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 16.000 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.